Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel, Sprache: Deutsch, Abstract: Laut autismus Deutschland e.V. leben in Europa, der USA und Kanada pro 1000 Menschen 6 -7 Menschen mit einer autistischen Störung. Rechnet man dieses Ergebnis für Deutschland auf 82 Millionen hoch, leben in Deutschland ca. 492.000 Menschen mit einer autistischen Störung. Davon haben ca. 140.000 Menschen frühkindlichen Autismus. Die Frage die sich stellt ist, wie kann man diese Menschen fördern, damit sie einen Platz in unserer Gesellschaft finden können und nach ihren Möglichkeiten partizipieren können. Grundlage hierfür ist eine optimale Förderung des jeweiligen Menschen zu gewährleisten. Dies geschieht bei Menschen mit einer autistischen Störung relativ früh, da es sich bei einer autistischen Störung um eine Entwicklungsstörung handelt, also etwas was bereits im Laufe der Entwicklung eintritt oder bereits von Geburt an, aber nicht erst im Erwachsenenalter. Die rechtliche Grundlage ist sowohl der Artikel 1 des Grundgesetzes Die Würde des Menschen ist unantastbar als auch das Sozialgesetzbuch IV (Behindertenhilfe) Paragraph 1: Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Konkret wird die Förderung in Form von Frühförderung umgesetzt, die meist im häuslichen Rahmen der Familie oder im Kindergarten stattfindet. Möglicherweise hat die Familie dann noch Anrecht auf zusätzliche Betreuungsleistung oder gar Verhindertenpflege. Im ersten Teil der Ausarbeitung wird die Frühförderung definiert und ihre Anwendungsbereiche und Möglichkeit erläutert. Im anschließenden Teil wird ein spezifisches Störungsbild genauer darstellt und im abschließenden Teil erörtert, wie die Frühförderung beim Störungsbild des frühkindlichen Autismus greifen kann.