Beschreibung
Das Akteneinsichtsrecht des Verletzten steht seit seiner Einführung im Zentrum kontroverser Diskussionen. Es dient dem Verletzten zur effektiven Wahrnehmung seiner Interessen. Gleichzeitig kann die Akteneinsicht jedoch Wahrheitsfindung und Verteidigungsinteressen beeinträchtigen sowie Verfahrensverzögerungen hervorrufen. Diesen Problemen sollen die Versagungsgründe des § 406e Abs. 2 StPO Rechnung tragen. Die Arbeit untersucht, ob die Versagungsgründe den mit der Akteneinsicht einhergehenden Risiken wirksam entgegen wirken können. Dies wird sowohl normativ als auch erfahrungswissenschaftlich beleuchtet. Einem empirischen Ausblick folgt eine Betrachtung aus sozialpsychologischer Sicht. Die Zusammenschau der Erkenntnisse gebietet schließlich eine extensive Auslegung der gesetzlich normierten Versagungsmöglichkeiten.
Autorenportrait
Birte Meister wurde 1979 geboren. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaft und anschließendem Referendariat arbeitete sie von 2006 bis 2008 an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld. Dort erfolgte Anfang 2011 auch die Promotion. Seit Mitte 2008 ist sie als Rechtsanwältin tätig.
Inhalt
Inhalt: Meinungsstand zu den Versagungsmöglichkeiten – Akteneinsichtsrecht und Wahrheitsfindung – Anregungen für die Praxis. Inhaltsverzeichnis