Beschreibung
Dieses Buch beschäftigt sich mit der Frage, welche arbeitnehmerbezogenen Informationen der Bieter im Rahmen der Übernahme einer Zielgesellschaft nach dem WpÜG in der Angebotsunterlage veröffentlichen muss. Die Auslegung der hierbei maßgeblichen Regelungen des § 11 WpÜG unter teleologischen, historischen und systematischen Gesichtspunkten ergibt, dass sich der Inhalt dieser Angaben an den Interessen der Arbeitnehmer zu orientieren hat. Weiter wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen der Bieter überhaupt verpflichtet sein kann, derartige Angaben zu machen. Schließlich geht der Autor auf die Folgen fehlerhafter oder unterlassener Angaben in der Angebotsunterlage ein.
Autorenportrait
Jonas Zäh arbeitet als Rechtsanwalt in Reutlingen.