Beschreibung
Arbeitgeber haben bei Betriebsänderungen großes Interesse daran, einen Personalabbau möglichst schnell und rechtssicher umzusetzen. Sie möchten daher langwierige Kündigungsschutzverfahren vermeiden. Deshalb bieten Arbeitgeber den Arbeitnehmern Abfindungen für einen Klageverzicht, so genannte «Turboprämien» an. Während «Turboprämien» auf individualrechtlicher Ebene grundsätzlich zulässig sind, ist in Rechtsprechung und Literatur heftig umstritten, ob auch die Betriebsparteien in einem Sozialplan oder einer freiwilligen Betriebsvereinbarung «Turboprämien» vereinbaren dürfen. Die Arbeit geht den in diesem Zusammenhang diskutierten Fragen nach.
Autorenportrait
Der Autor: Robert K. Strecker wurde 1977 in Berlin geboren. Von 1998 bis 2002 studierte er Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Im Anschluss an das Erste juristische Staatsexamen nahm er 2004 den Referendardienst im Bezirk des Kammergerichts Berlin auf und beendete diesen 2006 mit dem Zweiten juristischen Staatsexamen. Nach zweijähriger Rechtsanwaltstätigkeit in Berlin ist der Autor seit 2008 in München als Rechtsanwalt tätig.
Inhalt
Zulässigkeit von «Turboprämien» im Sozialplan – Zulässigkeit von «Turboprämien» in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung – Verstoß gegen zwingende Arbeitnehmerschutzrechte – Verstoß gegen § 612a BGB – Fehlende Regelungsmacht der Betriebsparteien – Unzulässiger Eingriff in individuelle Rechtspositionen Dritter – Widersprüchlichkeit von «Turboprämie» und Sozialplanzweck – Auswirkungen von § 1a KSchG auf «Turboprämien» im Sozialplan – Basisleistung und Mindestlohndotierung des Sozialplans – Frist für den Klageverzicht. Inhaltsverzeichnis