Beschreibung
Diese Arbeit dient der Grenzziehung zwischen mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen des Arbeitgebers zum Gesundheitsschutz und solchen, die zwar die Gesundheit der Arbeitnehmer tangieren, aber nicht der Mitbestimmung unterliegen. Die Autorin untersucht die Zulässigkeit von tarifvertraglich etablierten Arbeitnehmervertretungen zum Gesundheitsschutz.
Autorenportrait
Esther Kollar studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und der Cardiff University (Vereinigtes Königreich), wo sie das erste Staatsexamen und das Diploma of Legal Studies erwarb. Im Anschluss arbeitete sie an der Universität Passau und bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Berlin. Sie absolvierte das Referendariat in Berlin und Peking.
Inhalt
Inhalt: Gesundheitsbegriff im Betriebsverfassungsrecht – Beteiligungsrechte des Betriebsrats zum Gesundheitsschutz – Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG – Einfluss auf die mitbestimmungsfreie Entscheidung des Arbeitgebers – Stärkung des betrieblichen Gesundheitsschutzes durch den Tarifvertrag – Gesundheitstarifvertrag.