Beschreibung
Börsenkurse sind Ausdrucksform und Barometer der wirtschaftlichen Entwicklung. Sowohl Kurspflege als auch Marktmanipulation greifen in die durch Marktkräfte bestimmte Börsenkursbildung ein. Die Abgrenzung zwischen erlaubter Kurspflege und verbotener Kursmanipulation steht im Mittelpunkt dieser Untersuchung, in die nicht nur die europarechtlichen Grundlagen, sondern auch Bezüge aus dem US-amerikanischen und dem schweizerischen Kapitalmarktrecht einfließen. Die Untersuchung legt die Schwächen des geltenden Regelungskonzepts in § 20a WpHG offen, das allein auf objektive Abgrenzungskriterien setzt. Durch die – de lege ferenda – Einführung des Tatbestandsmerkmals der Täuschungsabsicht als subjektives Abgrenzungskriterium wären Marktmanipulation und Kurspflege besser zu unterscheiden.
Autorenportrait
Hanno Teuber ist seit der Zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahre 2001 als Rechtsanwalt tätig. Der Bankkaufmann arbeitete zunächst in einer zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei und ist seit 2005 Syndikusanwalt bei einer Bank in Frankfurt am Main.
Inhalt
Inhalt: Praktische Erscheinungsformen der Börsenkursbeeinflussung – Regelungen der EG-Marktmissbrauchs-Richtlinie – Rechtsrahmen in den USA und der Schweiz – Untersuchung von § 20a WpHG und Abgrenzung zwischen Kurspflege und Marktmanipulation.