Beschreibung
Der verstärkte Einsatz von Immaterialgüterrechten als Mittel des Wettbewerbs stellt die für das Verhältnis von Kartellrecht und Recht des Geistigen Eigentums entwickelten Grundsätze auf die Belastungsprobe und erfordert, das Recht an dieser bedeutsamen Schnittstelle fortzuentwickeln. Die Arbeit leistet hierzu ihren Beitrag, indem die Anwendbarkeit und Reichweite der Fusionskontrolle auf den Erwerb und die Lizenzierung von Immaterialgüterrechten rechtsvergleichend ausgeleuchtet werden. Dies erfolgt u. a. in kritischer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BGH insbesondere zu den Entscheidungen
und
. Die in der materiellen Fusionskontrolle zu beachtenden Beurteilungskriterien werden systematisch dargestellt und Abgrenzungsfragen – speziell zum Lizenzkartellrecht – beantwortet.
Autorenportrait
Adrian Jaglarz studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hannover und der Jagiellonen-Universität Krakau. Anschließend war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Osnabrück. Er absolvierte das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle und war als Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei in Hannover tätig. 2011 erfolgte die Aufnahme in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg. Zurzeit ist er abgeordnet an die Staatsanwaltschaft Hamburg.
Inhalt
Inhalt: Immaterialgüterrechte in der marktwirtschaftlichen Ordnung – Verhältnis von Immaterialgüter- und Kartellrecht – Verkehrsfähigkeit von Immaterialgüterrechten – Anwendbarkeit des Fusionskontrollrechts – Konkrete Behandlung in der US-amerikanischen, EG- und deutschen Fusionskontrolle – Systematische Darstellung der qualifizierten Aufgreifvoraussetzungen und materiellen Beurteilungskriterien. Inhaltsverzeichnis