Beschreibung
In einem Arbeitsverhältnis, das sich typischerweise über einen längeren Zeitraum erstreckt, in dem der Arbeitnehmer die geschuldete Leistung in Person erbringt und dabei meist in ein komplexes betriebliches Gefüge eingeordnet ist, bleiben Störungen in der praktischen Abwicklung nicht aus. Eine der denkbaren Störungen nimmt die Untersuchung in den Blick: Der Arbeitnehmer erbringt für eine gewisse Zeit die Arbeitsleistung nicht. Ziel ist es, die jeweiligen Lösungen des deutschen und des polnischen Rechts zu den Folgen des Ausfalls für den Entgeltanspruch zu analysieren und sie im Hinblick auf Unterschiede in den Ansatzpunkten und Ergebnissen sowie gemeinsame rechtliche Grundlagen und Wertungen miteinander zu vergleichen. Die Autorin setzt sich eingehend mit einzelnen Nichtleistungszeiten auseinander. Neben den Voraussetzungen eines Entgeltanspruches und dessen Höhe untersucht sie auch Möglichkeiten des Arbeitgebers, sich von der Lohnzahlungspflicht ganz oder teilweise zu befreien. Besonders bei Betriebsstörungen, arbeitskampfbedingten Ausfällen und Nichtleistung nach arbeitgeberseitiger Kündigung zeigen sich markante Unterschiede in der jeweiligen Grundkonzeption und im Detail.
Autorenportrait
Die Autorin: Alexandra Geißler hat Rechtswissenschaft in Frankfurt/Oder und in Utrecht (Niederlande) studiert. Nach dem Referendariat war sie zunächst als Rechtsanwältin tätig, bevor sie als Stipendiatin eines Graduiertenkollegs und als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bonn ihre Dissertation abfasste. Seit 2006 ist die Autorin als Referentin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin tätig.
Inhalt
: Grundlegender Zusammenhang zwischen Arbeitsleistung und Vergütung – Nichtleistung nach arbeitgeberseitiger Kündigung – Betriebsstörungen – Arbeitskampfbedingte Ausfälle – Produktionseinstellungen – Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit – Erholungsurlaub – Stellensuche – Sonstige persönliche Hinderungsgründe des Arbeitnehmers – Methoden zur Berechnung der Lohnfortzahlungshöhe – Möglichkeiten des Arbeitgebers zur Begrenzung der Lohnfortzahlungspflicht.