Beschreibung
Das Sprecherausschußgesetz eröffnet den leitenden Angestellten die Möglichkeit, eigene kollektive Interessenvertretungen zu schaffen. Zu den Grundsatzbestimmungen zählt die in 28 SprAuG festgelegte Ermächtigung an Arbeitgeber und Sprecherausschuß, Angelegenheiten der leitenden Angestellten durch «Richtlinien» und «Vereinbarungen» zu regeln. Die Regelungsbefugnis nach 28 SprAuG wirft zahlreiche Rechtsfragen auf, die im Rahmen dieser Arbeit näher untersucht werden. Ein besonderes Interesse gilt dabei den Rechtswirkungen der Richtlinie, die nur geringe Verwandtschaft mit betriebsverfassungsrechtlichen Vorbildern aufweist. Weder das Sprecherausschußgesetz noch die Fachliteratur setzen sich zufriedenstellend mit diesem Problemkreis auseinander. Die Arbeit bietet hier Lösungen, die auf systematischen und teleologischen Gesichtspunkten basieren.
Autorenportrait
Die Autorin: Esther Wollenberg wurde 1967 in Hamburg geboren. 1987-1993 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. 1994-1997 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Seminar für Arbeitsrecht an der Universität Hamburg. 1995-1997 Rechtsreferendariat im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg. Seit 1998 Richterin in Hamburg. Im gleichen Jahr Promotion.