Beschreibung
Der Einsatz Verdeckter Ermittler wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OrgKG) im Jahr 1992 in den 110a ff StPO verankert. Mit der Schaffung der Regelung wurde eine Fülle von Fragen aufgeworfen. Dies gilt im besonderen für das Problem der Verwertung von Beweisen, die durch den Einsatz Verdeckter Ermittler erlangt werden. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Verwertbarkeit solcherart erlangter Beweise im Hinblick auf die zentralen Beweisvorschriften 136, 136a, 52 StPO. Des weiteren werden die in den 110a ff StPO normierten formellen und materiellen Einsatzvoraussetzungen im Hinblick auf die Frage untersucht, welche Konsequenz sich für die Beweisverwertung ergibt, wenn der Einsatz Verdeckter Ermittler diesen Voraussetzungen nicht entspricht. In diesem Zusammenhang werden auch Begleitfragen - wie etwa der Einsatz Verdeckter Ermittler als agent provocateur oder die Verwertbarkeit von Zufallsfunden - erörtert.
Autorenportrait
Die Autorin: Annette von Stetten wurde 1969 in Frankfurt/Main geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Passau arbeitete sie von 1994 bis 1996 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Passau. Von 1996 bis 1998 Referendariat in Dresden. 1998 Promotion in Passau. Seit 1999 arbeitet sie als Strafverteidigerin.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Begriff des Verdeckten Ermittlers - Beweisverwertung beim Einsatz Verdeckter Ermittler im Hinblick auf die Beweisverbote der 136, 136a, 52 StPO - Materielle und formelle Einsatzvoraussetzungen des Einsatzes Verdeckter Ermittler.