Beschreibung
Die Frage der Verantwortlichkeit bei unternehmerischen Fehlentscheiden hat zunehmend an Brisanz gewonnen. Für die gerichtliche Nachkontrolle, ausgelöst durch einen zivilrechtlichen Organverantwortlichkeitsprozess, stellt Art. 754 Abs. 1 OR hingegen kein besonderes, für unternehmerische Fehlentscheide konzipiertes Verantwortlichkeitsregime zur Verfügung. Lehre und Rechtsprechung verweisen hierbei aber auf die sogenannte Business Judgment Rule, eine Haftungsregel US-amerikanischer Prägung und Herkunft, bei welcher die justizielle Nachkontrolle auf die Einhaltung einer prozedural verstandenen Sorgfaltspflicht beschränkt wird. Obschon erste Ansätze einer allgemeinen Doktrin zu erkennen sind, über eine gefestigte Basis verfügt die Business Judgment Rule in der Schweiz nicht - weder im Schrifttum, noch in der Gerichtspraxis. In dieser Zürcher Dissertation werden die (rechts-)ökonomischen Grundlagen der Business Judgment Rule analysiert und vor dem Hintergrund des Schweizer Corporate Governance-Systems einzelne Konkretisierungsvorschläge zur Business Judgment Rule gemacht. Eingegangen wird unter anderem auf die Frage, inwieweit auf die gerichtliche Nachkontrolle des Inhalts eines Unternehmensentscheids verzichtet werden kann, welche Unternehmensentscheide eine gerichtliche Sonderbehandlung rechtfertigen, unter welchen Voraussetzungen Entscheidträger bei einem Handeln unter Interessenkonflikten den Schutz der Business Judgment Rule verlieren und wie die Anforderungen an die Informationsbeschaffung und die Informationsverarbeitung durch die Entscheidträger zu gestalten sind. Zum Schluss werden die beweisprozessualen Problemkomplexe behandelt. Die Analysen erfolgen jeweils mit einem kurzen Verweis auf die Gerichtspraxis in Delaware (USA).