Beschreibung
Schlägt eine Aktiengesellschaft als Stimmrechtsvertreter für die Generalversammlung ein Mitglied ihrer Organe oder eine andere von ihr abhängige Person vor, muss sie gemäss Art. 689c OR zugleich einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter bezeichnen, welcher von den Aktionären mit der Vertretung beauftragt werden kann. Die vorliegende Basler Dissertation befasst sich u.a. mit der Rechtsstellung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters, d.h. namentlich mit seiner Unabhängigkeit, mit seiner Stellung als vom Gesetz vorgesehener Vertreter sowie mit seiner rechtlichen Beziehung zur Gesellschaft und zum Aktionär. Besondere Berücksichtigung findet die Stimmrechtsausübung durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, und zwar insbesondere dann, wenn er - wie in sehr zahlreichen Fällen vom Aktionär keine Weisungen dazu erhalten hat. Zur Problematik der weisungslosen Vollmachten werden insbesondere auch Lösungsvorschläge ""de lege ferenda"" diskutiert. Zum Schluss werden Haftungsfragen erörtert.