Beschreibung
Ob und in welchem Umfang ein Architekt bei Mängeln seiner Leistung zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet ist, ist umstritten. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich der Mangel des Architektenwerkes im Bauwerk verkörpert hat. Diese Arbeit untersucht die Nacherfüllung des Architekten in ihrem haftungsrechtlichen Gesamtkontext und zeigt, dass eine Nacherfüllung auch dann möglich ist, wenn sich der Mangel des Architektenwerkes im Bauwerk verkörpert hat, etwa durch eine Mangelbeseitigungsplanung oder eine Überwachung der Mangelbeseitigungsarbeiten. Darauf aufbauend entwickelt der Autor eine Konzeption der Nacherfüllung des Architekten, die an der ursprünglichen Leistungsverpflichtung ausgerichtet ist und den Interessen der Beteiligten gerecht wird.
Autorenportrait
Jari Greiner, geboren 1983 in Augsburg, studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sein Referendariat absolvierte er in Düsseldorf und München. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen war er zunächst mehrere Jahre als Rechtsanwalt in einer führenden Wirtschaftskanzlei im Bau- und Architektenrecht tätig. Seit 2019 ist er als Beamter für die Landesregierung Nordrhein-Westfalens tätig.