Beschreibung
Diese in den letzten Jahren der Apartheid in Südafrika entstandene Arbeit stellt die Frage, inwieweit die jahrzehntelang aufrechterhaltene Trennung von Lebensbereichen zu Internalisierungen geführt hat, die sich gegenüber der Beeinflussung durch pädagogische Intervention verschlossen haben. Auch die pädagogische Realität des post-apartheid Südafrika hat bisher nicht beantwortet, inwieweit das Erziehungssystem Südafrikas überhaupt einer Reform zugänglich gemacht werden kann. Einen ersten Ausweg aus dem Auseinanderklaffen von Realität und wissenschaftlichem Anspruch hat so auch in Südafrika nicht die Pädagogik, sondern die theologische Wissenschaft angedeutet, indem sie die Bürgerkriegssituation des Landes zum Anlass nahm, die im Herrschaftsinteresse verformte Staatstheologie einer Reflexion durch die Mehrheit der opprimierten Bevölkerung zu unterziehen und von daher jene 'Kontextualtheologie' zu entwickeln, die im direkten Kontakt und in direkter Relevanz zu der politischen Situation Südafrikas steht – und damit in direkter Opposition zum Status Quo sowohl der Staatskirche als auch der durch Apartheidsgesetzgebung und staatskirchliche Verstärkung definierten Gesellschaftsstruktur des Südafrika der späten 80er Jahre. Der in vorliegender Arbeit zur Anwendung kommende Kontextualbegriff schließt so interdisziplinär an eine auf theologischem Gebiet durchgeführte Sozialanalyse an, um nun die einer solchen Analyse immanenten erziehungswissenschaftlichen Implikation zu entfallten und dadurch für die Entwicklung einer Pädagogischen Alternative zugänglich und nutzbar zu machen. Denken ist (noch immer?) unerwünscht an südafrikanischen Schulen. Diese Prämisse bestimmt einerseits das südafrikanische Erziehungssystem und die pädagogische Methodologie der Staatserziehung, zeigt aber andererseits in der Analyse der zugrundeliegenden kontextualen Interessen einen in vorliegender Arbeit auf gegriffenen Ansatzpunkt für die Reformierung des Erziehungswesens, die auch unter der Regierung des ANC noch nicht zufriedenstellend vollzogen werden konnte.