Beschreibung
Zum Staatskirchenrecht gehören alle Rechtsnormen, die sich auf die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften in ihrem Verhältnis zum Staat, untereinander und zum einzelnen sowie auf die rechtliche Stellung einzelner Personen unter dem Gesichtspunkt von Glaube, Gewissen und Weltanschauung beziehen.
Dieser umfassende Rechtsbereich wird systematisch dargestellt und erklärt.