Beschreibung
Mit dem geplanten Europäischen Verein soll den nationalen Vereinen und Stiftungen sowie den Unionsbürgern eine EG-weit einheitliche Zusammenschlußform zur Verfügung gestellt werden. Die von der EG-Kommission 1993 vorgeschlagene Verordnung über ein Statut des Europäischen Vereins enthält aber zahlreiche Regelungslücken, zu deren Ausfüllung auf das Vereinsrecht des Sitzstaates verwiesen wird. Die angestrebte Einheitlichkeit erscheint damit fraglich. Der Autor stellt die Regelungen des Statuts dar, zeigt Lücken auf und untersucht am Beispiel Deutschlands, Großbritanniens und Frankreichs, wie das gemeinschaftsrechtlich berufene mitgliedstaatliche Sachrecht diese ausfüllt. Er kommt zu dem Ergebnis, daß die Anwendung des mitgliedstaatlichen Rechts das Erscheinungsbild des Europäischen Vereins zwar stark beeinflußt, aber dennoch von einer europäischen Rechtsform gesprochen werden kann. Gleichzeitig gibt das Werk Hinweise, in welchen Bereichen das vorgeschlagene Statut um einheitliche Regelungen ergänzt werden sollte. Die Untersuchung wendet sich an Wissenschaftler sowie an international tätige Vereine und Stiftungen.