Beschreibung
Für den Schutz und die Entwicklung der biologischen Vielfalt im Agrarraum kommt der weiteren Integration von Natur- und Umweltaspekten in die Agrarpolitik eine zentrale Bedeutung zu. Die von der Produktion entkoppelten Direktzahlungen an Landwirte, die gleichzeitig an die Einhaltung von anderweitigen Verpflichtungen, die sogenannte Cross Compliance, gebunden sind, bieten auf Agrarflächen grundsätzlich eine Möglichkeit den Umwelt- und Naturschutz flächendeckend zu verbessern. Durch die umweltrelevanten Cross-Compliance-Bestimmungen, die seit 2005 sukzessive eingeführt wurden, nimmt die Direktzahlungs-Verordnung (VO (EG) 1782/2003) aber auch Einfluss auf die Ausgestaltung der Agrarumweltförderung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Diese ist mit ihren auf Freiwilligkeit beruhenden Instrumenten Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz in den vergangenen 15 Jahren zu einem unverzichtbaren Instrument bei der Erreichung von konkreten Naturschutzzielen auf landwirtschaftlichen Flächen im Rahmen des integrativen Naturschutzes und bei der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie in Natura 2000 Gebieten entwickelt worden. Das Forschungsvorhaben Gemeinsame Agrarpolitik (GAP): Cross-Compliance und Weiterentwicklung von Agrarumweltmaßnahmen liefert Aussagen über das grundsätzliche Zusammenspiel dieser beiden Politikinstrumente. Die Folgen der Umsetzung der Cross-Compliance-Bestimmungen auf die Agrarumweltförderung wurden mittels Literaturauswertung, Expertengesprächen und Experten-Workshops analysiert und die Wirkungen auf den Naturhaushalt bewertet. Die Ergebnisse die auch aus juristischer Sicht abgeleitet werden, liefern aus Naturschutzsicht wichtige Grundlagen für die Weiterentwicklung der agrarumweltpolitischen Steuerungsinstrumente zur Erreichung eines kohärenten Gesamtsystems der Gemeinsamen Agrarpolitik.