Beschreibung
Das Verhältnis des bundesrechtlich geregelten Kartellrechts zu Teilbereichen der Rechtsordnung, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, ist eine seit Jahrzehnten nur unvollständig aufbereitete Fragestellung. Die vorliegende Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, die insoweit bestehende, mitunter diffuse, Gemengelage zu entwirren. Dabei werden anhand verschiedener Beispiele aus dem Bereich des Rundfunkrechts, des Glücksspielrechts sowie der kommunalen Daseinsvorsorge kompetenzrechtliche Erosionen offengelegt und sodann auf ihre Vereinbarkeit auf den grundgesetzlichen Kompetenzrahmen analysiert. Dabei wird auch eine unionsrechtliche Überlagerung des Kartellrechts untersucht. Anschließend wird geprüft, ob die hierbei offen zu Tage tretende Erosion der bundesstaatlichen Kompetenzordnung vor dem Hintergrund anderer Rechtsgrundsätze, etwa dem Grundsatz der Bundestreue, oder sogar einer grundsätzlich vorzugswürdigeren Passform des Kartellrechts zur Regelung der fraglichen Bereiche gerechtfertigt erscheint. Die sich aus der Untersuchung ergebenden Ergebnisse sind anschließend zusammengefasst.
Autorenportrait
Christian Schwepcke ist Rechtsanwalt und Partner einer deutschlandweit tätigen Anwaltskanzlei in München. Bereits während seines Studiums, von 2010 bis 2014, aber auch im Anschluss war er an der Ludwig-Maximilians-Universität München am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie von Herrn Prof. Dr. Peter M. Huber tätig. Parallel hierzu sammelte er Berufserfahrung bei mehreren international tätigen Anwaltskanzleien, darunter auch der Kartellrechtspraxis einer führenden US-amerikanischen Transaktionskanzlei.