Beschreibung
Der „Goodwill“ ist ein schillernder Begriff. Während er im Bilanz- und Steuerrecht fest verankert und konturiert ist, wird er im Privatrecht nur punktuell thematisiert. Ungeklärt ist, ob jeweils derselbe Betrachtungsgegenstand gemeint ist. Diese Frage ist Ausgangspunkt der vorliegenden Arbeit. Zu Beginn steht eine eingehende Behandlung des Goodwill im Bilanz- und Steuerrecht. Anschließend werden die dort identifizierten Goodwill-Merkmale mit denen des Privatrechts abgeglichen: Gibt es einen fachübergreifenden Begriff? Welche Unterschiede bestehen? Und welche Bedeutung hat der Goodwill im Privatrecht? Es zeigt sich, dass sich der Goodwill individuell aus verschiedenen Werten zusammensetzt. Auf dieser Grundlage werden Perspektiven zur Bilanzierung des Goodwill im Einzelfall vorgeschlagen.
Autorenportrait
Tobias Reiser, geboren 1979; 1999-2006 Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Bayreuth und Mainz; 2007-2008 wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Kanzlei in Frankfurt am Main; 2008-2010 Referendariat in Mainz, Frankfurt am Main und New York City; seit 2011 Rechtsanwalt in Frankfurt am Main