Beschreibung
Das 1992 in Kraft getretene Betreuungsrecht soll die Position des kranken bzw. behinderten Menschen stärken. Ein Betreuer darf nur für die Angelegenheiten bestellt werden, die der Betroffene selbst nicht mehr besorgen kann. Der Aufgabenkreis bestimmt und begrenzt die vom Gericht dem Betreuer zugewiesene Handlungsmacht. Welche Rechte und Pflichten dem Betreuer in dem Bereich der Gesundheitssorge zustehen, wie die Stellung des Betreuten ist, was der Arzt zu berücksichtigen hat und welche Bedeutung dem Vormundschaftsgericht zukommt, ist Thema dieser Arbeit.
Autorenportrait
Die Autorin: Anja M. Martin wurde 1972 in Ulm geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Augsburg und Regensburg und legte 2000 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Seit 2001 ist sie in Ulm/Neu-Ulm als Rechtsanwältin tätig.