Beschreibung
Die Arbeit legt die Wirksamkeitsbedingungen offen, die die Rechtsordnung für alle Rechtsquellen unabhängig von der Form und der inhaltlichen Regelungsmaterie einer Rechtsquelle aufstellt. Sie untersucht die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Rechtsquelle, die Voraussetzungen, unter denen eine rechtswidrige Rechtsquelle wirksam sein darf, und die Vorgaben hinsichtlich der Wirkungsdauer einer Rechtsquelle. Die Arbeit zeigt auf, dass der Erlass einer Rechtsquelle der Erledigung einer staatlichen Aufgabe dient. Alle Wirksamkeitsbedingungen für eine Rechtsquelle sind so auszugestalten, dass die staatliche Aufgabe bestmöglich erledigt wird. Die Arbeit untersucht außerdem das Rangordnungsverhältnis von Rechtsquellen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Wirksamkeit einer Rechtsquelle anhand eines anderen Rangordnungssystems zu bestimmen ist als die anzuwendende Rechtsquelle. Die Rangverhältnisse stehen im Einklang mit dem Ziel der bestmöglichen Erledigung einer staatlichen Aufgabe.
Autorenportrait
Birgit Werner studierte von 2008 bis 2013 Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Ihre sodann begonnene Dissertation schloss sie 2019 ab. Von 2017 bis 2019 absolvierte sie das Rechtsreferendariat am Oberlangesgericht Stuttgart im Landgerichtsbezirk Tübingen. Birgit Werner war von 2009 bis 2020 an der Universität Tübingen am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Kommunalrecht von Professor Dr. Barbara Remmert tätig. Seit 2020 arbeitet sie im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.
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