Beschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Frankfurt School of Finance & Management, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit wird ein Leitfaden erarbeitet, welcher die Integration der aktuell geltenden Anforderungen der EU-Taxonomie in die bestehende Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen und somit auch die Berichterstattung erleichtern soll und die Herausforderungen und Chancen der EU-Taxonomie beleuchtet. Durch eine empirische Analyse wird dargelegt, wie die Inhalte in unterschiedlichen Unternehmen im Versicherungswesen, Bankwesen und, um eine weitere Perspektive zu gewinnen, im Außenhandel mit Beratungssicht umgesetzt wurden und welche Faktoren für andere Unternehmen übernommen werden können. Ob Unternehmen von diesen Handlungsempfehlungen profitieren können, hängt von ihrer individuellen Situation und Branche ab. Dennoch bieten diese Empfehlungen einen allgemeingültigen Leitfaden, um die Integration der EU-Taxonomie in die Nachhaltigkeitsstrategie effizienter und erfolgreicher zu gestalten und wurden so erarbeitet, dass sie nicht nur Unternehmen im Bank- oder Versicherungswesen unterstützen können. Es ist wichtig, dass Unternehmen flexibel bleiben, sich kontinuierlich mit den sich entwickelnden regulatorischen Anforderungen auseinandersetzen und eng mit Experten zusammenarbeiten, um ihre Nachhaltigkeitspraktiken kontinuierlich zu verbessern und den gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen gerecht zu werden. Insgesamt erfordert die Integration der EU-Taxonomie in die Unternehmensstrategie eine flexible und adaptive Herangehensweise. Mit dem europäischen Green Deal strebt die Europäische Union an, bis 2050 klimaneutral zu werden. Um dies zu finanzieren und relevante Investitionen in eine nachhaltige Richtung zu lenken, ist laut Europäischer Union ein einheitliches Verständnis des Begriffs "Nachhaltigkeit" und somit ein entsprechendes Klassifizierungssystem nötig. Zu diesem Zweck hat die Europäische Union die sogenannte Taxonomie-Verordnung (im Folgenden auch "EU-Taxonomie") veröffentlicht. Wirtschaftstätigkeiten können so anhand einheitlicher Kriterien als nachhaltig klassifiziert werden. Finanzmarktakteure und Unternehmen, die der Richtlinie Non-Financial Reporting Directive (CSRD) unterliegen, sind verpflichtet, quantitative-, als auch qualitative Angaben zur EU-Taxonomie zu machen.