Beschreibung
Im Gegensatz zu anderen Rechtsordnungen sieht das deutsche Strafrecht keine Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid vor. Dadurch erlangt die Abgrenzung zwischen der straflosen Beihilfe und der strafbaren Tötung auf Verlangen eine zentrale Bedeutung. Weshalb hat der Gesetzgeber eine Unterscheidung angeordnet? Dieses Buch setzt sich mit den Argumenten für die Differenzierung auseinander, wobei auf die jüngsten auch europäischen Entwicklungen vor dem Hintergrund der Debatte um die Sterbehilfe sowie zu § 216 StGB eingegangen wird. Darüber hinaus wird das Zusammentreffen von privilegierenden und qualifizierenden Tötungsumständen diskutiert. Der Fall des «Kannibalen von Rotenburg» hat jüngst gezeigt, dass derartige Fallkonstellationen durchaus praktisch relevant sind.