Beschreibung
Die Verrechnung einer Forderung, die gutgeheissene Anfechtung eines Generalversammlungsbeschlusses und die Genehmigung des durch einen vollmachtlosen Vertreter (falsus procurator) geschlossenen Rechtsgeschäftes haben auf den ersten Blick wenig gemeinsam. Das verbindende Element ist der Umstand, dass die Rechtsfolgen der entsprechenden Tatbestände zeitlich vor der vollständigen Verwirklichung der Tatbestands- oder Wirksamkeitsvoraussetzungen liegen. Es findet mit anderen Worten eine Rückwirkung von Rechtsfolgen statt. Die Rückwirkung solcher Rechtsfolgen wird durch das objektive Recht vorgegeben. Daneben sind in der Praxis auch immer wieder Fälle anzutreffen, in denen keine gesetzliche Grundlage existiert und die Beteiligten aber trotzdem eine Rückwirkung stipulieren, beispielsweise durch einen rückwirkenden Vertragsschluss oder durch einen rückwirkenden Beschluss. Wer im Obligationenrecht nach einer allgemeinen Regelung der Rückwirkung sucht, tut dies vergeblich. Die Rückwirkung wird zwar an verschiedenen Stellen vorausgesetzt, aber nirgends erklärt. Ziel dieser Dissertation ist es deshalb, den Themenkomplex 'Rückwirkung von Rechtsfolgen im Gesellschaftsrecht' zu klären. Dabei wird das Schwergewicht auf die dogmatische Herleitung, die Wirkungsweise, die Reichweite und die Zulässigkeit der Rückwirkung gelegt. Untersucht werden diese Fragen am Beispiel der Aktiengesellschaft, wobei der Fokus auf zwei Anwendungsfälle der gesetzlich vorgesehenen Rückwirkung und auf die gewillkürte Rückwirkung gelegt wird.