Beschreibung
Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 31.5.2006 die damaligen rudimentären Regelungen des Jugendstrafvollzugs für verfassungswidrig. Zugleich gab es dem Gesetzgeber zur Umsetzung eines Jugendstrafvollzugsgesetzes eine Frist bis zum 31.12.2007. Mit Inkrafttreten des BayStVollzG am 1.1.2008 haben die Jugendlichen und Heranwachsenden in den bayerischen Jugendstrafvollzugsanstalten nach jahrelangem Bemühen schließlich eine gesetzliche Grundlage erhalten. Die Arbeit zeigt die Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts für den bayerischen Jugendstrafvollzug auf und bewertet diese. Dabei wird den Neuregelungen besonderes Augenmerk gewidmet. Befragungen der bayerischen Anstaltsleiter wurden in die Ausführungen eingearbeitet und stellen einen Bezug zur Praxis her.
Autorenportrait
Simona Markert wurde 1983 in Bamberg geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Würzburg in den Jahren 2002 bis 2007 absolvierte sie ihr Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Bamberg. Dieses schloss sie mit dem Zweiten juristischen Staatsexamen im Jahre 2009 ab. Im Anschluss begann sie mit ihrer Dissertation, die sie im Jahre 2011 beendet. Seit 2010 ist die Autorin als Rechtsanwältin tätig.
Inhalt
Inhalt: Rechtliche Grundlagen des Jugendstrafvollzugs bis zum 31.12.2007 – Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.5.2006 – Einheitliches Bayerisches Strafvollzugsgesetz – Neuregelungen des Jugendstrafvollzugs im Bayerischen Strafvollzugsgesetz – Aktuelle Situation in den bayerischen Jugendstrafvollzugsanstalten. Inhaltsverzeichnis