Beschreibung
Wichtige Entscheidungen sollen in einer Demokratie vom Volk ausgehen. In der Schweiz dient unter anderem das Referendum der institutionalisierten Mitsprache der Stimmberechtigten. Objekt des Referendums ist dabei in der Regel eine Verfassungsbestimmung oder ein Gesetz. Verwaltungsentscheidungen sind dagegen im Bund kaum, in den Kantonen nur in spezifischen Fällen Referendumsobjekt. Typisches Verwaltungsreferendum in den Kantonen ist das Finanzreferendum. Es werden jedoch auch andere wichtige Entscheidungen in der Form von Verwaltungsbeschlüssen getroffen. Zu denken ist dabei beispielsweise an Planungs- und Grundsatzbeschlüsse des Parlaments. Andererseits gibt es Verwaltungsbeschlüsse, die sich nicht dazu eignen, dem Referendum unterstellt zu werden, wie etwa die Erfahrungen mit Einbürgerungsentscheidungen durch das Volk gezeigt haben. In dieser Arbeit werden Überlegungen angestellt dazu, in welchen Bereichen Verwaltungsreferenden sinnvoll sind und in welchen nicht. Allgemeine Kriterien für die Zulässigkeit von Verwaltungsreferenden und verschiedene Konzepte, wie Verwaltungsreferenden in der Gesetzgebung verankert werden können, werden dargestellt und beurteilt.