Beschreibung
Papst Franziskus hat das Prozessrecht in Ehenichtigkeitsverfahren durch das Motu Proprio «Mitis Iudex Dominus Iesus» 2015 einer grundlegenden Änderung unterzogen. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Frage, ob die Ehe seit Inkrafttreten desselben noch ausreichend vor falschen Nichtigkeitserklärungen geschützt ist. Besonderes Augenmerk wird bei der Untersuchung auf die Auswirkungen der Abschaffung der verpflichtenden II. Instanz und die neue Verantwortlichkeit des Ehebandverteidigers gelegt. Auch das Richterkollegium als Schutzinstrument der Ehe vor falschen Nichtigkeitserklärungen wird auf den Prüfstand gestellt.
Autorenportrait
Melanie-Katharina Kraus studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main. Sie arbeitete als Rechtsanwältin und absolvierte ein Studium des kanonischen Rechts am Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik in München. Die Autorin ist als Diözesanrichterin am Offizialat Rottenburg-Stuttgart tätig.