Beschreibung
Die grundsätzlich unbeschränkte solidarische Haftung von Leitungsorganen und Revisionsstellen in der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit wird seit Jahrzehnten in der schweizerischen Lehre und Praxis heftig und kontrovers diskutiert. Dies gilt insbesondere für die Einbindung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als aktienrechtliche Revisionsstellen in die Solidaritätsordnung. Entsprechend war und ist die Revision der verantwortlichkeitsrechtlichen Solidaritätsbestimmungen immer wieder Gegenstand gesetzgeberischer Bemühungen. Um das erhebliche Haftungsrisiko, welches sich bei einer Mehrzahl von verantwortlichen Personen für jeden einzelnen aus der Solidarhaftung ergeben kann, zu reduzieren, wurde mit der letzten grossen Aktienrechtsrevision die so genannte differenzierte Solidarität eingeführt: Diese erlaubt es den verantwortlichen Organen, sich bereits im Aussenverhältnis auf persönliche Schadenersatzreduktionsfaktoren zu berufen, insbesondere das eigene (geringe) Verschulden. Im Mittelpunkt der vorliegenden St. Galler Dissertation steht die umfassende Untersuchung der geltenden differenzierten Solidarität und ihrer Bedeutung bzw. ihrer Bedeutungslosigkeit für die verantwortlichkeitsrechtliche Praxis. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Untersuchung werden, als Diskussionsbeitrag zur momentan laufenden grossen Aktienrechtsrevision und unter Berücksichtigung von internationalen Entwicklungen, Lösungsvorschläge für eine sachgerechte alternative Ausgestaltung der Solidaritätsordnung in der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit präsentiert und kritisch gewürdigt. Besondere Berücksichtigung wird auch den für den Praktiker relevanten Fragen der prozessualen Durchsetzung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegen eine Mehrzahl von Verantwortlichen und der Regelung des Rückgriffs zwischen den Verantwortlichen im Innenverhältnis geschenkt.