Beschreibung
Für Geistliche in gerichtlichen Verfahren bestehen gesetzliche Ausnahmeregelungen von der allgemeinen Aussagepflicht. Diese aus der Verbindung zwischen Staat und Kirche hervorgegangene Privilegierung wird hinsichtlich Grundlage und Legitimität im weltanschaulich neutralen Staat befragt. Wer ist in der modernen katholischen und evangelischen Seelsorgepraxis unter den Begriff «Geistliche» zu subsumieren? Können sich nur solche der christlichen Kirchen und öffentlich-rechtlich korporierten Religionsgemeinschaften auf Zeugnisverweigerungsrechte berufen? Und wem kommen innerhalb der kirchlichen Organisationsstruktur diese Rechte zu, wenn auch Gehilfen und kirchliche Mitarbeiter erfasst werden? Diese Fragen im Spannungsfeld zwischen normativen Voraussetzungen und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht versucht die Untersuchung zu beantworten.
Autorenportrait
Der Autor: Walter Fischedick wurde 1973 in Kleve am Niederrhein geboren, studierte an der Universität Münster sowie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt am Main Katholische Theologie und legte dort 2000 sein Diplom ab. An der Universität Frankfurt am Main studierte er Rechtswissenschaft und schloss 2002 mit dem Ersten juristischen Staatsexamen das Studium ab.