Beschreibung
Die rechtliche Stellung von Praktikanten und Volontären wird bereits seit langem diskutiert. Dennoch sind die Arbeitgeber und vor allem auch die Betroffenen selbst oft schlecht informiert über Rechte und Pflichten in einem Praktikanten- bzw. Volontärverhältnis. Sogar ausgebildete Juristen können häufig nicht auf Anhieb benennen, ob und wo solche Beschäftigungsverhältnisse gesetzlich geregelt sind. In der Tat gab es lange Zeit nur rudimentäre Regelungen. Diesen Zustand beseitigte der Gesetzgeber mit Erlass des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Jahr 1969, in dem er zwar primär für Auszubildende Regelungen getroffen hat, auf die er für Praktikanten und Volontäre aber teilweise verweist. Trotz der gesetzlichen Regelung ist der Rechtsstatus von Praktikanten weitgehend ungeklärt. Die Schwierigkeit bei der rechtlichen Beurteilung derartiger Rechtsverhältnisse rührt auch daher, dass die Vertragsparteien die Begriffe "Praktikant" bzw. "Volontär" oft als Bezeichnung für verschiedenartige Beschäftigungsverhältnisse gebrauchen. Anlass für diese Arbeit ist, dass die Beschäftigung von Praktikanten und Volontären in der Praxis eine nicht unerhebliche Bedeutung gewonnen hat, die sich allerdings in der Literatur noch nicht hinreichend widerspiegelt. In der vorliegenden Arbeit werden Praktikantenverhältnisse von anderen Beschäftigungsformen abgegrenzt sowie die Gemeinsamkeiten und Besonderheiten gegenüber Normalarbeitsverhältnissen herausgearbeitet. Schwerpunkte der Arbeit sind die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Vorschriften und Rechtsgrundsätze auf Praktikantenverhältnisse, die Rechtsnatur des Praktikantenverhältnisses sowie die besondere Stellung von studentischen Pflichtpraktika.
Autorenportrait
Rolf Faulhaber wurde 1979 in Tauberbischofsheim geboren. Studium der Rechtswissenschaft von 2000 bis 2004 an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Erstes Juristisches Staatsexamen im Januar 2004. April 2004 Beginn des juristischen Vorbereitungsdienstes, April 2006 Zweites Juristisches Staatsexamen. Im Anschluss Promotionsstudium sowie wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. v. Hoyningen-Huene (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht, Universität Heidelberg). Seit Mai 2007 Zivilrichter im Landgerichtsbezirk Stuttgart. 2008 Promotion zum Dr. jur. an der Universität Heidelberg.