Beschreibung
Diese Arbeit zeigt die Schwächen der bisherigen Interpretation des § 299 StGB auf. Dabei wird dargelegt, dass nach bisherigem Verständnis von dieser Strafnorm auch unstreitig wettbewerbskonforme Verhaltensweisen erfasst werden. Nach einer Auseinandersetzung mit bereits existierenden Lösungsansätzen für diese Ungereimtheiten wird eine Lösung der Probleme durch eine Neubestimmung des Tatbestandsmerkmals der Unlauterkeit erarbeitet. Diese Lösung führt zu einer negativen Wettbewerbsrechtsakzessorietät, mittels derer der Tatbestand auf wettbewerbswidriges Verhalten beschränkt wird. Auf diese Weise wird eine Harmonisierung der Strafnorm mit dem Wettbewerbsrecht erreicht und gleichzeitig die in der Praxis bestehende Unsicherheit über die Reichweite der Norm des § 299 StGB beseitigt.
Autorenportrait
Johannes Altenburg, geboren 1984 in Henstedt-Ulzburg; Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und der University of Cape Town (Südafrika) 2004-2009; Erste juristische Staatsprüfung 2009; Promotion 2009-2012, gleichzeitig Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer wirtschaftsstrafrechtlichen Anwaltskanzlei; seit 2010 Rechtsreferendar beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.
Inhalt
Inhalt: Bestimmung der Unlauterkeit in § 299 StGB – Wettbewerbsakzessorietät – Harmonisierung von Strafrecht und Wettbewerbsrecht. Inhaltsverzeichnis