Beschreibung
Der Sondergerichtshof für Sierra Leone wurde im Jahre 2002 nach einem elf Jahre währenden Bürgerkrieg in Freetown, Sierra Leone errichtet. Er ist Teil einer internationalen Strategie zur Überwindung der Straflosigkeit von Völkerstraftaten und hinterlässt mit seiner ungemein facettenreichen Judikatur ein großes Vermächtnis. Weltweite Aufmerksamkeit wurde ihm insbesondere durch die Verurteilung des seinerzeit amtierenden Staatsoberhaupts Liberias, Charles Taylor zuteil. Die Autorin würdigt die Judikatur im Licht der völkerstrafrechtlichen Gesamtentwicklung. Sie zeigt in ihrer Arbeit, dass der Sondergerichtshof trotz seines nationalen Einschlags als internationales Tribunal zu qualifizieren ist. Neben der Einordung der Judikatur in die Völkerstrafrechtsentwicklung widmet die Autorin auch der Methodik des Sondergerichtshofs besondere Aufmerksamkeit. Die Autorin legt dar, dass der Sondergerichtshof oftmals einen fortschrittlichen Standpunkt einnimmt, so etwa im Hinblick auf das Verfahrenshindernis der Immunität und der Fragestellung eines völkergewohnheitsrechtlich verankerten Amnestieverbots. Im Hinblick auf den Umgang des Tribunals mit dem Völkergewohnheitsrecht verortet die Verfasserin das Vorgehen des Sondergerichtshofs in der Nähe des „modernen Positivismus“ der beiden ad hoc Tribunale und identifiziert zudem „schöpferische“ Elemente der Völkergewohnheitsfeststellung. Im Ergebnis vermag die Autorin die Arbeit des Gerichtshofs aufgrund einiger Schwächen in der Begründungstiefe, so etwa bei seiner Judikatur zur Figur des Joint Criminal Enterprise, nicht als uneingeschränkten Erfolg bezeichnen. Es ist ihm jedoch gelungen einen bedeutsamen Beitrag zur Entwicklung des noch jungen Völkerstrafrechts zu leisten.
Autorenportrait
Die Autorin absolvierte nach ihrem Abitur zunächst einen Bachelor in Mehrsprachiger Kommunikation an der Fachhochschule Köln und verbrachte einen Teil ihres Studiums an der Université de Provence in Aix-en-Provence. Anschließend begann die Autorin das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Während dieser Zeit arbeitete sie als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht von Prof. Kreß. Nach dem ersten Staatsexamen arbeitete sie promotionsbegleitend als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institute for International Peace and Security Law von Prof. Kreß. Anlässlich ihrer Promotion unternahm sie eine Forschungsreise nach Freetown zum Sierra Leone Institute of International Law. Seit 2013 ist die Autorin Rechtsreferendarin am Landgericht Köln. Ihre Verwaltungsstation verbrachte sie bei der ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York.