Beschreibung
Die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft schrieb im Jahre 2012 einen studentischen Aufsatzwettbewerb zum Thema „Kulturflatrate, Kulturwertmark oder Three strikes and you are out: Wie soll mit Kreativität im Internet umgegangen werden?“ aus und forderte Studenten auf, die Defizite des geltenden Rechts oder zumindest eines der gegenwärtig diskutierten Modelle de lege ferenda aus rechtlicher Sicht darzustellen. Der vorliegende Band enthält die Beiträge der fünf Preisträger Jan Nicolas Höbel, Constantin Blanke-Roeser, Sophia Klimanek, Lara Ueberfeldt, Konstantin Chatziatanasiou und Constantin Hartmann. Sämtliche Beiträge wurden durch Professor Dr. Alexander Peukert, Goethe-Universität Frankfurt am Main, Exzellenzcluster Normative Orders, Frankfurt am Main begutachtet. Nach „Die deutsche Juristenausbildung unter dem Einfluss des Bologna-Prozesses“ (Band 1), „Elektronische Fußfessel – Fluch oder Segen der Kriminalpolitik“ (Band 2) und „Schwimmen mit Fingerabdruck“ (Band 3), der sich mit den biometrischen Herausforder-ungen für das Recht der Gegenwart und der Zukunft beschäftigte, setzt die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft mit dem vorliegenden Band 4 ihre Schriftenreihe zu aktuellen Brennpunkten der politischen Diskussion fort.
Autorenportrait
Jan Nicolas Höbel, geboren 1986, studierte Politik und Recht mit dem Schwerpunkt Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in München und Münster. 2012 schloss er mit dem Bachelor of Arts ab. Das Thema seiner Abschlussarbeit lautete „Schon GEZahlt? Von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr zum Haushaltsbeitragsmodell.“. Seither studiert er Rechtswissenschaft im Hauptfach an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Vor dem Studium wurde Nicolas Höbel im Rahmen eines Volontariats bei einem Lokalradiosender im Münchener Norden zum Rundfunkredakteur und -moderator ausgebildet. Zurzeit ist er studienbegleitend als Hilfskraft für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an einem Forschungsinstitut in Münster tätig. Er ist freischaffender Musiker, Komponist und Produzent.
Constantin Blanke-Roeser studierte Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School in Hamburg und der Stellenbosch University (Südafrika) und arbeitete studienbegleitend am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Seine Interessenschwerpunkte bilden neben dem Urheberrecht das allgemeine Schuldrecht, das Arbeitsrecht und das Medizinrecht.
Sophia Klimanek ist Studentin der Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit dem Schwerpunktbereich Wettbewerbsrecht, geistiges Eigentum und Medienrecht.
Lara Ueberfeldt begann 2008 ihr Jurastudium an der LMU München. Sie nahm am Willem C. Vis Moot Court teil, verbrachte ein Auslandsjahr am University College London, machte mehrere Praktika unter anderem am Landgericht München I, bei Hogan Lovells International LLP sowie beim Bayerischen Landtag im Landtagsamt und arbeitete am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht.
Konstantin Chatziathanasiou (Jg. 1985) studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg, London und Bonn. Seit 2011 ist er Referendar am OLG Köln und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern in Bonn.
Constantin Hartmann (Jg. 1984) studierte Rechtswissenschaften und Philosophie in Heidelberg und Berlin. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg und ist seit 2012 Referendar am Kammergericht Berlin.
Rezension
(von Fabian Kappel und Ann-Kathrin Roeske - OPTIMUS Redaktion) Die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft ehrte am Mittwoch in Frankfurt am Main die Preisträger/Innen ihres diesjährigen studentischen Aufsatzwettbewerbs. Die Qualität der Einsendungen sei in diesem Jahr so hoch gewesen, dass man sich entschieden habe, gleich sechs Preisträger auszuzeichnen, sagte Dr. Mark C. Hilgard vom Vorstand der Stiftung. Das brandaktuelle Thema des Urheberrechts sei von ganz unterschiedlichen, jedoch allesamt interessanten Perspektiven beleuchtet worden. Auch Prof. Dr. Alexander Peukert von der Goethe-Universität Frankfurt am Main, der die Beiträge begutachtet und bewertet hat, sprach den Preisträgern ein großes Lob aus. In seiner Laudatio mahnte er die zunehmende Schwächung des Urheberrechts an und warnte vor einem drohenden „Zeitalter der Amateure“. Die Preisträger des Wettbewerbs hätten mit ihren Aufsätzen einen lohnenswerten Beitrag zu einem enorm wichtigen Diskussionsthema geliefert, ist sich Peukert sicher. Alle ausgezeichneten Siegerbeiträge stehen nun in einem Sammelband zur Verfügung, der ebenfalls am Mittwoch vorgestellt wurde. Das Urheberrecht im Internet beschäftigt viele Menschen ? Künstler, Internetnutzer und Juristen. Trotz des Wissens der meisten Nutzer um die Illegalität ihres Handelns blüht der Tausch von Medien im Internet. Als ein erfolgversprechendes Konzept zur Verminderung der Verluste für die Kunstschaffenden gilt die Kulturflatrate als Vergütungsmodell. Das Konzept ist nicht neu, vor Jahren wurde es schon einmal auf europäisch parlamentarischer Ebene diskutiert und taucht in diesem Frühjahr bei den Grünen als Bundestagswahlkampfthema erneut auf. Das zeigt, wie hochaktuell und politisch bedeutsam diese Thematik ist. Die Kulturflatrate wird, neben Hintergrundinformationen zum Urheberrecht, in Band 4 der Schriftenreihe der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft von den Preisträgern des Aufsatzwettbewerbs präsentiert und diskutiert. Jan-Nicolas Höbel stellt die Frage, wie viel Schutz der Urheber braucht. Die Notwendigkeit einer Erneuerung des Urheberleitbildes ist seiner Meinung nach unabdingbar. Er bietet zudem einen Ausblick auf mögliche Implikationen eines neuen Urheberleitbildes für die Zukunft. Der Beitrag von Constantin Blanke-Roeser widmet sich dem praktischen Umgang mit Kreativität im Netz und stellt das Modell der Kulturflatrate vor. Sophia Klimanek betrachtet die Kulturflatrate auf europäischer und internationaler Ebene. Lara Ueberfeldt untersucht in ihrem Beitrag die Haftung von Sharehostern. Ist das Geschäftsmodell etwa des Sharehosters Rapidshare überhaupt legal? Eine Methode zur Ahndung von gesetzeswidrigem Tausch von Online-Medien stellt das Three-Strikes-Modell dar, welches nach einem sanktionierten Aufklärungs- und Warnhinweisverfahrensprinzip funktioniert. Darüber hinaus diskutiert sie Pro- und Contra-Argumente für eine Kulturflatrate. Der letzte Beitrag von Konstantin Chatziathanasiou und Constantin Hartmann erörtert die internationalen Dimensionen einer Kulturflatrate. Eine solche Betrachtungsweise ist im Hinblick auf das Internet unverzichtbar, da dieses vor Ländergrenzen bekanntermaßen keinen Halt macht. Mit der Schriftenreihe zu aktuellen Brennpunkten der politischen Diskussionen ist es wieder einmal gelungen einen informativen und interessanten Einblick in die Debatte des Urheberrechts und dessen Verletzung zu gewähren. Die Beiträge der Studenten und Absolventen sind fundiert und differenziert und wagen einen Blick über den deutschen Tellerrand hinaus. Die Aufsätze richten sich v.a. an Juristen und Rechtswissenschaftler, aber auch an alle Interessierten, die sich mit dem Urheberrecht und möglichen Modellen zu dessen Wahrung beschäftigen möchten.