Beschreibung
Die Arbeit ist getan, die Dissertation liegt vor -was bleibt zu sagen? Ich denke, vor allem Dank. Denn auch eine selbständige wissenschaftliche Arbeit knüpft an, baut auf, führt fort. Meine Studie, ein Beitrag zur klassischen Institutionenanalyse, versucht, die Fragen kreise der politologischen Parlamentarismus- und Parteienforschung mit verfassungs rechtlichen und -historischen sowie mit verwaltungswissenschaftlichen Problemen zu verbinden. Ihre Form -eine Kombination von Vergleichen -und der genannte Inhalt re flektieren eine Fülle von Anregungen, die ich während meines Studiums in Hamburg, St. Louis und Speyer erhalten habe. Winfried Steffani, Jürgen Hartmann und John Kautsky, Arnold J. Heidenheimer, Manfred Lepper, Helmut Klages und Heinrich Siedentopf sind insoweit besonders zu nennen. Die große Menge empirischen Materials, die ich benötigt habe, wäre nicht aufzuneh men und zu bearbeiten gewesen ohne das freundliche Entgegenkommen der Mitarbeite rinnen in der nordrhein-westfälischen Landtags-und der Speyerer Hochschulbibliothek. Direkte Unterstützung habe ich von Georg Jarzembowski und Uwe Bernzen erhalten, sowie von Mitarbeitern verschiedener Landesparlamente, insbesondere denen in Kiel, Hannover, Berlin und München. Dankbar bin ich weiterhin für die günstigen Arbeitsbe dingungen, die ich bei meinen Eltern und bei Regine stets habe finden können. In menschlicher Hinsicht ist mir die von Regine, meinen Eltern und -verbunden mit ihrem fachkundigen psychologischen Rat - meiner Schwester Susanne entgegenge brachte Anteilnahme besonders wertvoll gewesen. In Kaiserslautern hat mir die freundschaftliche Unterstützung durch Ursula Reeb und Andreas Wellenstein viel bedeutet.
Autorenportrait
InhaltsangabeI. Einführung in das Thema.- II. Methodologische Vorüberlegungen.- 1. Regierungslehre und Parlamentarismusforschung als Frage- und Erkenntnisbereiche dieser Arbeit.- 2. Zeitliche Längsschnittvergleiche nach dem "most similar systems design".- 3. Die vorhandene Literaturlage.- a) Arbeiten über die Bundesländer.- b) Arbeiten über Parlamentarische Untersuchungsausschüsse.- III. Zur Anlage der vorliegenden Abhandlung.- Theoretischer Teil.- eins: Grundstrukturen des Analyseobjekts.- § 1. Grundzüge des parlamentarisch-föderativen Regierungssystems der Bundesrepublik Deutschland.- I. Föderativer Verfassungsstaat.- II. Bundesstaatliche Kompetenzverteilung.- 1. Gesetzgebung.- 2. Regierung, Verwaltung und Rechtsprechung.- III. Strukturtypen der Länder.- IV. Parlamentarisches Regierungssystem.- 1. Begriff.- 2. Prägende Strukturen und zentrale Funktionen.- a) Parlamentarisch-strukturelle Handlungsbedingungen.- b) Parlamentsfunktionen und Korollartheorie.- 3. Zur föderativen Modifizierung des Parlamentarismus in der Bundesrepublik Deutschland.- a) Bundesebene.- b) Landesebene.- V. Parteien und Fraktionen als zentrale politische Akteure des parlamentarischen Regierungssystems.- § 2. Parlamentarische Untersuchungen - Begriff, Funktionen, Objekte.- I. Der Begriff des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.- II. Zur Ausprägung des parlamentarischen Untersuchungsrechts in Deutschland.- III. Differenzierungsversuche für parlamentarische Enquêten.- 1. Strukturelle Differenzierungen.- a) Differenzierung nach Einsetzungsmodi.- b) Differenzierung nach Permanenz des Ausschusses.- c) Differenzierung nach Zeitaspekten in Relation zur Verfassung.- 2. Funktionale Differenzierungen.- § 3. Parlamentarische Kontrolle.- I. Kontrolle - Begriff und Differenzierungen.- II. Skandale - Begriff und seine Verwendung im Zusammenhang mit parlamentarischen Untersuchungen.- III. Korruption.- IV. Parlamentarische Kontrolle durch Untersuchungsausschüsse der Landtage -Abschätzung von Relevanz und Problemen anhand der Vorüberlegungen.- Erster analytischer Teil.- zwei: Zur Entwicklung des verfassungsmäßigen Untersuchungsrechts und der Quantität der Einsetzungspraxis der Landesparlamente (1946-1989).- § 4. Grundzüge der Entwicklung des Untersuchungsrechts seit 1946.- I. Die Entwicklung in den einzelnen Ländern.- 1. Baden-Württemberg und seine staatlichen Vorgänger.- a) Baden.- b) Württemberg-Baden.- c) Württemberg-Hohenzollern.- d) Baden-Württemberg.- 2. Bayern.- 3. Berlin.- 4. Bremen.- 5. Hamburg.- 6. Hessen.- 7. Niedersachsen.- 8. Nordrhein-Westfalen.- 9. Rheinland-Pfalz.- 10. Saarland.- 11. Schleswig-Holstein.- II. Vergleichende Auswertung der Entwicklung.- 1. Entwicklung des Einsetzungsrechts.- 2. Minderheitsrechte bei der Beweiserhebung.- 3. Rezeption der Justizfreistellungsklausel.- 4. Allgemeine Entwicklungstrends.- § 5. Der quantitative Umfang der Einsetzungspraxis.- I. Die vorgenommene Auswahl Parlamentarischer Untersuchungsausschüsse.- 1. Baden-Württemberg und seine staatlichen Vorgänger.- 2. Bayern.- 3. Berlin.- 4. Bremen.- 5. Hamburg.- 6. Hessen.- 7. Niedersachsen.- 8. Nordrhein-Westfalen.- 9. Rheinland-Pfalz.- 10. Saarland.- 11. Schleswig-Holstein.- II. Auswertung der Übersichtstafel nach Zeiträumen.- III. Auswertung der Übersichtstafel nach Ländern.- 1. Die Einsetzungsbilanzen.- 2. Die Länder in den drei Perioden.- 3. Die Einsetzungsprofile.- IV. Vergleichende Analyse der Einsetzungsaktivitäten.- 1. Zur Einsetzungspraxis der Frühphase.- 2. Zur Einsetzungspraxis der zweiten Phase.- 3. Zur Einsetzungspraxis der jüngeren Phase.- a) Parlamentarische Untersuchungsausschüsse.- b) Enquete-Kommissionen.- 4. Größe und administrative Struktur der Länder.- 5. Mehrheits- und Minderheitsstandards.- 6. Zum Wechsel der Phasen.- Zweiter analytischer Teil.- drei: Zur Herausbildung parlamentsrechtlicher Normen und grundlegender Verwendungsformen Parlamentarischer Untersuchungsausschüsse in Hamburg (1946-1957).- § 6. Die Ernennungsperiode der Bürgerschaft (Februar - Oktober 1