Beschreibung
Dieser Heidelberger Mustervertrag dient als "Checkliste" für die Abfassung von Computerprogramm-Lizenzen. Generell ist bei Patent-, Know-how- und Softwareurheberrechtslizenzen die EU-GruppenfreistellungsVO für Technologietransfervereinbarungen ab den 01.05.2004 zu berücksichtigen (Kartellrecht für Lizenzverträge). Das deutsche Kartellrecht verweist nur noch auf das EU-Recht. Es sind insbesondere Marktanteilsschwellen zu beachten, bei deren Überschreiten der jeweilige Vertrag einer kartellrechtlichen Einzelfallüberprüfung zu unterziehen ist.
Autorenportrait
RA Dr. Michael Groß ist im Münchner Büro der internationalen Kanzlei Bird & Bird tätig und Leiter der Lizenzabteilung der Fraunhofer-Gesellschaft, München.