Beschreibung
dem negativen Kapitalkonto entspricht.45 Sind Stille Reserven geringer als das übernommene negative Kapitalkonto oder sind überhaupt keine vorhanden, entsteht laut BFH Rechtsprechung beim scheidenden Kommanditisten ein Veräußerungsgewinn in Höhe des negativen Kapitalkontos.46 Der Erwerber hat sinngemäß 42Vgl. Wacker in Schmidt wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abzielt und die Gesellschafter die Verluste tatsächlich tragen. Falls das negative Kapitalkonto nicht wie oben beschrieben höher ist als der verrechenbare Verlust, zum Beispiel bei einer Einlageerhöhung, entsteht nur beim Kommanditisten ein nachträglich ausgleichs- und abzugsfähiger Verlust. Das Falls das negative Kapitalkonto nicht wie oben beschrieben höher ist als der verrechenbare Verlust, zum Beispiel bei einer Einlageerhöhung, entsteht nur beim Kommanditisten ein nachträglich ausgleichs- und abzugsfähiger Verlust. Das Gleiche ist anzuwenden wenn der Kommanditist sich zu Nachschüssen verpflichtet
Autorenportrait
Geboren 08.10.1991