Beschreibung
Nicht erst seit der Tötung des mutmaßlichen Drahtziehers der Anschläge vom 11. September 2011, Osama bin Laden, durch die Einheit der US-amerikanischen Militärs, die Navy Seals, am 02. Mai 2011 in Abbottabad, Pakistan, ist der Begriff der gezielten Tötung ein fester Bestandteil des politischen und völkerrechtlichen Diskurses geworden. Neben den USA verfolgen auch andere Staaten die Strategie des gezielten Tötens. Bedeutung hat sie vor allem im Zusammenhang mit Terrorismusbekämpfung. Dementsprechend ist die Diskussion zur Rechtmäßigkeit des Einsatzes gezielter Tötungen in der Praxis erheblich von politischen Motiven beeinflusst. Die Autorin zeigt in ihrer Arbeit, dass gezielte Tötungen nicht in einem rechtlichen "Niemandsland" ausgetragen werden, sondern Fragen des zwischenstaatlichen Gewaltverbots, Belange des humanitären Völkerrechts und bestimmte Menschenrechte, allen voran das Recht auf Leben berühren. Als (zwischen-) staatliche Maßnahme können sie auf Grundlage geltenden Völkerrechts auf ihre Rechtmäßigkeit hin beurteilt werden. Dabei sind die Umstände der einzelnen gezielten Tötung maßgeblich für das anwendbare Recht. Die Autorin kommt zum dem Ergebnis, dass eine gezielte Tötung im Kontext eines bewaffneten Konfliktes nach konfliktvölkerrechtlichen Maßstäben eine rechtmäßige Kriegshandlung sein kann. Eine gezielte Tötung außerhalb eines bewaffneten Konflikts hingegen wird in den seltensten Fällen den Anforderungen des Menschenrechtsschutzes gerecht werden.
Autorenportrait
Dr. iur. Nina Kapaun studierte Rechtswissenschaften in Köln und Sevilla. Nach der Ersten juristischen Staatsprüfung vor dem Oberlandesgericht Köln im Mai 2006 arbeitete sie am Institut für Luft- und Weltraumrecht an der Universität zu Köln. Während des Referendariats am Kammergericht Berlin absolvierte sie u.a. Stationen bei der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts und bei der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda und nahm als independent expert an der Review Conference of the Rome Statute im Jahr 2010 in Kampala, Uganda teil. Nach der Zweiten juristischen Staatsprüfung im August 2010 arbeitete sie bis 2012 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Menschenrechtszentrum Potsdam und seit 2013 als Anwältin in einer Berliner Kanzlei.