Beschreibung
Das Verhältnis von Verwaltungs- und Privatrecht ist seit alters ein gespanntes und umstrittenes, das mit der Privatisierungsdiskussion erneut an Aktualität gewonnen hat. In deren Rahmen stellt sich unausweichlich die Frage, ob
und unter welchen Bedingungen privatrechtliche Regelungen ins Verwaltungsrecht übertragen werden können. Mit dieser Frage setzt sich die vorliegende Abhandlung eingehend auseinander. Im Zentrum der Untersuchung stehen dabei die allgemeinen Rechtsgrundsätze, mit deren Hilfe man die Problemstellung traditionellerweise zu bewältigen versucht. Ausgehend von einer kritischen Sichtung von Lehre und Rechtsprechung wird aufgezeigt, dass es sich um eine besonders gelagerte Frage der judiziellen Rechtsfortbildung handelt, um die Lückenfeststellung und Lückenfüllung mittels Analogieschluss, und dass aus methodischer wie auch aus verfassungsrechtlicher Warte einer analogen Anwendung privatrechtlicher Bestimmungen nichts entgegensteht, eine solche unter Umständen gar gefordert sein kann.