Beschreibung
Das ATSG ist auf die bundesgesetzlichen Sozialversicherungen - ausser der beruflichen Vorsorge - anwendbar. Es definiert allgemeine Begriffe, stellt die Verfahrensbestimmungen für das Verwaltungs- und das Beschwerdeverfahren auf und enthält Koordinationsregelungen. Seit dem Inkrafttreten des ATSG am 1. Januar 2003 bildeten dessen Bestimmungen Gegenstand unzähliger bundesgerichtlicher Urteile. Soweit das ATSG einzelgesetzliche Regelungen sowie allgemeine Rechtsgrundsätze übernahm, kann zudem vielfach auch auf die zum alten Recht ergangene Rechtsprechung abgestellt werden. Dieser Band zeigt die massgebende bundesgerichtliche Rechtsprechung zu den Bestimmungen des ATSG auf. Es bietet für die Praxis sowie die Rechtsuchenden einen raschen Überblick zur geltenden Rechtslage und Grundlage für die Beantwortung sich stellender Anwendungsfragen.