Beschreibung
Die Menschenwürdegarantie hat aufgrund ihrer Funktionen (Programmsatz, Auslegungsprinzip, subjektives Individualrecht) gleichzeitig offen und allumfassend sowie genau bestimmt und konkretisiert zu sein. Dies führt zum sog. 'Paradox der Menschenwürde': Je offener und integrativer sie ausgestaltet ist, desto schwieriger ist ihre Konkretisierung und damit ihre Erfassung als subjektiver Grundrechtsanspruch. Die vorliegende Freiburger Dissertation prüft Letzteren anhand der rechtsvergleichend erarbeiteten Kriterien subjektiver Rechte - namentlich des Individualinteresses, der Justiziabilität (Bestimmtheit, Durchsetzbarkeit) und des Rechtsschutzbedürfnisses. Besonderes Augenmerk wird dabei auch auf die sog. Gattungswürde, den pränatalen und postmortalen Würdeschutz sowie die Frage nach der Wirkung der Menschenwürde unter Privaten und für die Verfassungsrevision gelegt.