Beschreibung
Der VfGH entwickelte durch Aufhebung von deutschen Ortsbezeichnungen, um zusätzliche slowenische Ortsnamen zu erzwingen, eine neuartige Judikatur. Er hob die gesetzliche Grundlage und darauf gegründete straßenpolizeiliche Verordnungen aus Anlass von Beschwerden gegen rechtmäßige Strafbescheide von Amts wegen auf. Derart eröffnete er dem Einzelnen und sich selbst einen irregulären Rechtsweg zur materiellen Gesetzgebung von Fall zu Fall.