Beschreibung
Das 1974 in Kraft getretene Arbeitsverfassungsgesetz ermöglicht es Belegschaftsvertretungen, bei Betriebs- oder Betriebsteilschließungen den Abschluss von Sozialplänen mit dem Arbeitgeber durchzusetzen. Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise und verstärkt auftretender Betriebsschließungen ist dies ein wichtiges Instrument, um betroffene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu unterstützen. Um den verschiedenen Facetten des Sozialplans gerecht zu werden, ist es nötig, neben einer gründlichen dogmatischen Untersuchung der Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht auch die Rahmenbedingungen im Steuerrecht zu analysieren und vor allem auch einen Blick auf die betriebliche Praxis zu werfen.
Autorenportrait
Institut für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht der Johannes-Kepler-Universität Linz