Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783700756439
Sprache: Deutsch
Umfang: 140
Format (T/L/B): 24.0 x 16.0 cm
Auflage: 2., neu bearbeitete und erweiterte Aufl.
Beschreibung
Der kompakte Ratgeber informiert bereits in 2. Auflage praxisorientiert und ausführlich über das österreichische Kindschaftsrecht. Das Buch widmet sich insbesondere auch den Neuerungen, die der Gesetzgeber im Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 veranlasste. Dieses Gesetz führte zu einer Totalreform des österreichischen Kindschaftsrechts.
Das Buch bietet eine Gesamtdarstellung der Obsorge, des Rechts auf persönliche Kontakte und des Informations-, Äußerungs- und Vertretungsrechts, aber auch der verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Pflegschaftsverfahrens. Der Leser erfährt neben detailreichen Ausführungen über Inhalt, Umfang und Regelung der Obsorge und der persönlichen Kontakte auch wichtige Informationen über das Verfahren im Gerichtsalltag. Darüber hinaus findet der Leser eine kompakte Darstellung der Themen Kinderbeistand, Familiengerichtshilfe und Kindesentführung. Das Buch enthält aber auch sämtliche Neuerungen des Namens- und des Abstammungsrechtes.
Zahlreiche Beispiele sorgen für eine praktische Veranschaulichung der Rechtslage und der Problembereiche. Doris Täubel-Weinreich ergänzt das Autorenteam in der zweiten Auflage und gibt insbesondere aus ihrer langen Erfahrung als Familienrichterin wertvolle Tipps. Ein Verzeichnis von Servicestellen bietet dem Leser eine Hilfestellung.
Das Buch wendet sich sowohl an juristisch nicht vorgebildete Leser als auch an Berater/Praktiker, die sich einen Überblick über die Rechtsmaterie verschaffen möchten.
Autorenportrait
-Mag. Markus Huber ist Mitarbeiter der Volksanwaltschaft in Wien und war als Rechtsanwalt tätig. Der Bereich des Familienrechts ist einer seiner Schwerpunkte. Er ist Verfasser von Fachpublikationen auf diesem Gebiet und war Mitglied der vorbereitenden Arbeitsgruppe des BMJ für das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013.
-Mag. Doris Täubel-Weinreich ist seit 15 Jahren Familienrichterin und seit 6 Jahren Obfrau der Fachgruppe Familienrecht der österreichischen Richtervereinigung. Sie nimmt an zahlreichen Arbeitskreisen im BMJ teil, unter anderem auch zum Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013.