Beschreibung
Essay aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Philosophie - Epochenübergreifende Abhandlungen, Note: 1,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit setzt sich mit John Lockes Abhandlung Two Treatises of Government auseinander. Es geht darum, ob das locksche Eigentumsverständnis sich auch auf sogenanntes ,geistiges Eigentum bezieht und falls ja, ob es sogar eine Monopolstellung oder wenigsten eine Marktbeherrschung des Eigentümers beziehungsweise Autors rechtfertigt. Ausgangspunkt der Überlegungen Luttenbergers ist der Dauerstreit zwischen der EU-Kommission und Microsoft über den Vertrieb des InternetExplorers beziehungsweise von Edge zusammen mit dem Windows-Betriebssystem. Dazu überlegt der Autor, ob sich das locksche Eigentumsverständnis auch auf sogenanntes ,geistiges Eigentum bezieht und falls ja, ob es sogar eine Monopolstellung von Urhebern und Autoren rechtfertigt. Im Ergebnis wird dafür argumentiert, dass sich das Recht auf Privateigentum nach Locke nicht auf jegliches geistiges Eigentum erstreckt. Soweit es das andererseits aber tut, legitimiert es selbst ein Marktmonopol.
Autorenportrait
1953 geboren in Nürnberg 19731978 Studium der Rechtswissenschaften und Anglistik an der FriedrichAlexanderUniversität ErlangenNürnberg 1978 Erste juristische Staatsprüfung 1981 Zweite juristische Staatsprüfung 19822015 Juristische und Managementtätigkeiten in der Ver und Entsorgungswirtschaft 19922015 Alleingeschäftsführer des Regionalversorgers Städtische Werke Überlandwerke Coburg Seit 2015 Studium der Philosophie und der Allgemeinen Sprachwissenschaft an der OttoFriedrichUniversität Bamberg