Beschreibung
Habilitationsschrift aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Karl-Franzens-Universität Graz (Völkerrecht und Internationale Beziehungen), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Rechtsbeziehungen und Normenkonflikten, die sich durch den Einsatz von gv-Organismen (GVO) im Bereich der Landwirtschaft in Europa ergeben. Rechtsgebiete, die diese Disziplin tangieren, sind das internationale, europäische und nationale Umweltrecht sowie das Wirtschafts- und Immaterialgüterrecht. Die wichtigste konkrete Rechtsfrage, die es zu ermitteln gilt, ist: Welche Normkonflikte bestehen im Mehrebenen-System? Es geht zum einen um horizontale Normkonflikte: d.h. innerhalb einer Rechtsordnung (d.h. eines Systems rechtlicher Normen - z.B. Umweltvölkerrecht), und hier, wiederum um die Thematik der höherrangigen Norm, der späteren Norm sowie der spezielleren (inhaltlich detaillierteren) Norm. Zum anderen geht es um vertikale Normenkonflikte: D.h. zwischen Rechtsordnungen (Völkerrecht, EU-Gemeinschaftsrecht, Landesrecht). Weiter geht es um die Rechtsfragen und die Ermittlung der normativen Widersprüche hinsichtlich Transparenz, Öffentlichkeitsbeteiligung und Demokratie sowie um nationale Verpflichtungen zur Vermeidung von Risiken für die menschliche Gesundheit und Umwelt. Agro-Gentechnik steht mit folgenden Grund- und/oder Menschenrechten bzw. Ansprüchen im Sinne von menschlicher Sicherheit im Konflikt: Recht auf Souveränität, Recht auf Eigentum, Recht auf Gesundheit, Recht auf Nahrung und Ernährungssicherheit, Recht auf Teilhabe, Recht auf Zugang zu Ressourcen, Nicht-Beeinträchtigung sozio-ökonomischer und sozio-ökologischer Interessen. Das Bestehen eines Mehrebenen-Systems (WTO, EU und Einzelstaat) lässt Entscheidungsspielräume hinsichtlich der Interpretation von Risiko und unsicherem Wissen sowie der Geltung der normativen Reichweite von Prinzipien (z.B. des Vorsorgeprinzips vis-à-vis des Wissenschaftlichkeits- und Handelsprinzips) grundsätzlich bestehen. Trotz dieses Vorteils kann das Mehrebenen-System dann einen inhärenten Mangel haben, wenn die einzelnen Ebenen normativ nicht gleichwertig sind und die eine (z.B. universelle) Entscheidungsebene die andere (z.B. regionale) Ebene außer Kraft setzen kann. Es werden ausgewählte rechtliche und politische Lösungsansätze bzw. Maßnahmen im Hinblick auf Normenkonflikte und Rechtsfragen im Bereich der grünen Gentechnik analytisch dargestellt.
Autorenportrait
Assozierte Univ.-Prof. Dr. Yvonne Karimi-Schmidt hält eine venia docendi im Fach "Völkerrecht und Recht der Internationalen Organisationen" an der Universität Graz. Sie lehrt und forscht seit vielen Jahren vor allem zu völkerrechtlichen Fragen des Nahen und Mittleren Ostens sowie im Bereich des Umweltvölkerrechts einschließlich des internationalen Weltraumrechts. Sie ist Mitglied der American Society of International Law (ASIL, der European Society of International Law (ESIL)und Mitglied des Österreichischen Völkerrechtstages sowie des European Center for Space Law (ECSL). Weiter ist sie Sub Points-Vorsitzende des National Point of Contact (NPOC) Austria an der Karl-Franzens-Universität Graz.