Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Aufgabe der Betriebswirtschaftslehre ist es vor allem, Unternehmen bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen. Unter Berücksichtigung der Besteuerung im Rahmen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre werden die Unternehmensentscheidungen komplettiert. Nach herrschender Meinung stellt die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre ein Teilgebiet der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre dar, da allgemein die Auswirkungen der Besteuerung und die darauf basierenden Unternehmensentscheidungen untersucht werden. Die Aufgaben liegen in den Bereichen der Steuerrechtsnormendarstellung, Steuerwirkungslehre, Steuergestaltungslehre und Steuerrechtsgestaltungslehre. Diese Unterscheidung ist nicht unproblematisch, da vielfache, gegenseitige Abhängigkeiten zwischen den Bereichen bestehen. Das Ziel der Arbeit ist es, die Definitionen und Aufgaben der Steuergestaltungslehre herauszuarbeiten und kritisch zu analysieren. Damit einhergehend sind die folgenden Forschungsfragen zu beantworten: 1. Wie lässt sich ein ordnungsgemäßer Steuergestaltungsprozess beschreiben? 2. Welche Probleme ergeben sich im Rahmen der modellgestützten Steuergestaltungslehre? 3. Vor welchen Herausforderungen steht die Steuergestaltungslehre in praxi und wie können diese bewältigt werden? Um die Erarbeitung von Problemlösungen für Entscheidungssituationen von Unternehmen zu ermöglichen, liegt der Ausarbeitung als theoretisches Konzept die normative Entscheidungstheorie zugrunde. Nach der Ermittlung des Forschungsstands ist zu konstatieren, dass sich die ab den 1960er-Jahren entwickelten Konzeptionen zunehmend auf Aspekte der Steuerwirkungs- und Steuergestaltungslehre fokussieren. Insgesamt ist zu konstatieren, dass verschiedene Termini und Definitionen sowie Ausführungen zu den Aufgaben der Steuergestaltungslehre existieren. Eine aggregierte und kritische Auseinandersetzung mit diesen Ansätzen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhanden. Aufgrund des umfassenden Themenkomplexes und um in der konkreten Bearbeitung genügend präzise werden zu können, erfolgt eine Schwerpunktsetzung in der Gestalt, dass lediglich das unternehmerische Oberziel der Endvermögensmaximierung als Ausgangspunkt berücksichtigt wird, da dieses im Gegensatz zur Konsum- oder Wohlstandsmaximierung allgemeingültig bestimmbar ist.