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Die Sächsische Verfassung von 1831 - Zwischen Konstituierung der monarchischen H

Akademische Schriftenreihe V181158

Bod
Erscheinungsjahr: 2011
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783656041764
Sprache: Deutsch
Umfang: 24
Auflage: 1. Auflage

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 1,3, Technische Universität Dresden (Geschichte), Veranstaltung: Reform und Restauration. Sachsen 1763 bis 1831, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Verfassungsgebung von 1831 wurde in Sachsen der Grundstein für einen umfangreichen Reformprozess gelegt, der in der Geschichte Sachsens bis dato wohl die größten Veränderungen brachte. Dieser Prozess fand nach Karlheinz Blaschke seinen Abschluss mit der Abschaffung der Patrimonialgerichtsbarkeit im Jahr 1856 und der Gewerbefreiheit 1861. Die Bewertung dieser von oben gegebenen Reform sieht bei Blaschke wie folgt aus: In diesem Schriftstück lief wie in einer Sammellinse alles das zusammen, was sich an Wünschen Hoffnungen, Forderungen und Notwendigkeiten in Richtung auf die Neuordnung der öffentlichen Verhältnisse aufgestaut hatte, und es ermöglichte von nun an die Durchführung aller jenen Maßnahmen, die für den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt notwendig waren. Der Euphemismus mit dem Blaschke die Vollständigkeit der Reformmaßnahmen beschreibt, muss unweigerlich die eigene Skepsis wecken. Als wäre das gegebene Verfassungswerk das Beste, was jemals für diese Situation hätte geschrieben werden können. Verstärkt durch die Tatsache, dass von anderen Autoren diese Verfassung vielmehr als Kompromiss oder eine Verständigung zwischen der Krone und den Ständen3 bewertet wird. Ein Kompromiss zwischen den Herrschenden, in dem alle Wünsche, Hoffnungen, Forderungen und Notwendigkeiten Berücksichtigung fanden? Was in einer zurückschauenden Perspektive vielleicht wie Fortschritt aussieht, besonders dann wenn man mit dem Fortschritts-Begriff ein bestimmtes gesellschaftliches Bild vor Augen führt, kann zu der vorschnellen Annahme von Kontinuität verleiten. Alles was dann nicht auf dieses Kontinuum des Fortschritts passt, fällt an den Seiten ab und droht vergessen zu werden. Damit wäre der ordentlichen Geschichtsschreibung wenig Gutes getan. An dieser Stelle soll uns die politische Teilhabe näher interessieren, denn sie gehörte zu einer der fundamentalsten und gleichzeitig innovativsten Forderungen, welche die Verfassungsgebung begleiteten. Der Wunsch nach politischer Partizipation ging besonders von denen aus, die vorher nicht an der Politik teilhaben konnten. [.]

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