Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit der industriellen Revolution, die mit der Bildung der ersten größeren Unternehmen einherging, gab es auf Seiten der Arbeitnehmer das Bedürfnis nach betrieblicher Mitbestimmung. Das Fehlen von umfassenden Arbeitnehmerschutzgesetzen bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatte das natürliche Ungleichgewicht zwischen Inhabern von Produktionsmitteln, den Unternehmern, und Lohnabhängigen aufgezeigt. Das Ergebnis war die Verarmung der Masse des Volkes zu Gunsten kleiner wohlhabender Gruppen. Mit der Abschaffung des Zensuswahlrechtes durch das Gleichheitswahlrecht, in Verbindung mit der Etablierung von demokratischen Staatsformen, besaßen die Lohnabhängigen fortan einen hohen politischen Einfluss durch ihr zahlenmäßiges Übergewicht. Dies hatte zur Folge, dass in Deutschland bereits 1860 durch politischen Druck erste Arbeiterausschüsse gebildet wurden. Im Rahmen der Bismarkschen Sozialreformen wurde dann 1916 das Hilfsdienstgesetz verabschiedet, das Betriebsräte zu festen Einrichtungen innerhalb von Betrieben machte. Nach heftigen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen und Debatten über Arbeiterrechte und die betriebliche Mitbestimmung kam es am 4.2.1920 zur Erlassung des Betriebsrätegesetzes, das den Einfluss von Arbeitervertretungen verstärkte. Das heutige Gleichgewicht, in dem sich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite auf Augenhöhe befinden, wurde jedoch erst durch das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 und dessen Überarbeitung im Jahre 1972 ermöglicht, in dessen Rahmen die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerseite sukzessive ausgeweitet wurden. Anlass hierzu war der hohe Beschäftigungsanteil von Arbeitskräften in verschiedenen körperlich belastenden Tätigkeitsfeldern der Schwerindustrie sowie in der Fertigung des Maschinenbau- und Automobilsektors. Die letzten bedeutenden Änderungen waren die Aufhebung der Trennung von Arbeitern und Angestellten aufgrund der abnehmenden Bedeutung von körperlichen Tätigkeiten mit geringer Qualifizierung auf Entlohnungsbasis Ende des 20. Jahrhunderts, die Möglichkeit des Betriebsrates bei Betriebsveränderungen, externe Berater einzuschalten sowie das Inkrafttreten des reformierten Betriebsverfassungsgesetzes am 28.7.2001, das die aktuelle Basis der Rechtsprechung darstellt. Diese Arbeit soll einen Überblick über die Rechte und Pflichten des Betriebsrates aufzeigen, seine historische Entstehung darstellen, wie auch seine Bedeutung für Wirtschaft und Arbeitnehmer verdeutlichen.