Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,3, Universität Vechta; früher Hochschule Vechta (Institut für Bildungs- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Einführung in die Rechtsordnung Deutschlands, Sprache: Deutsch, Abstract: Der vollständige Titel des Embryonenschutzgesetzes lautet Gesetz zum Schutz von Embryonen und wird mit dem Gesetzeskürzel ESchG abgekürzt. Das Embryonenschutzgesetz ist ein Bundesgesetz, dessen Gültigkeitsbereich in der Bundesrepublik Deutschland liegt, das zu der Rechtsmaterie des Strafrechts gehört. Innerhalb der Rechtsmaterie Strafrecht ist das Embryonenschutzgesetz dem Nebenstrafrecht angehörig. Das Gesetz zum Schutz von Embryonen wurde am 13. Dezember 1990 verkündet und trat am 01.01.1991 in Kraft und regelt bis heute die künstliche Befruchtung und den Umgang mit Embryonen. Die aktuelle Fassung des ESchG ist vom 23.Oktober 2001. In dieser Hausarbeit zum Thema Embryonenschutzgesetz werde ich zunächst bestimmte Begriffe erläutern, die wiederum im Gesetz zum Schutz von Embryonen auftauchen und für das weitere Verständnis notwenig sind. Bei dieser Begriffserläuterung werde ich auch vertieft auf den Bereich des Klonens eingehen und dort das therapeutische und das reproduktive Klonen näher vorstellen, da diese Aspekte für die spätere Darstellung der Vor- und Nachteile des Klonens und somit des Embryonenschutzgesetzes von Vorteil sein werden. Im Anschluss an die Begriffsklärungen folgt das Vorstellen der Artikel des Embryonenschutzgesetzes. Dabei werde ich die Artikel einzeln erklären, um so die gesetzliche Situation darstellen zu können und einen guten Überblick über die einzelnen Artikel zu geben. An die Artikel des Embryonenschutzgesetzes anknüpfend, werde ich weitere juristische Aspekte aufzeigen, um anhand deren die Wichtigkeit des Gesetzes zum Schutz von Embryonen herauszustellen. Dazu bediene ich mich der Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Artikel 1, 3 und 7 der allgemeinen Menschenrechte und der Artikel 1 und 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, welche unter anderem das Recht auf Leben und Freiheit beinhalten und somit bedeutsame Aspekte für das Embryonenschutzgesetz bilden. Danach greife ich die ethischen Aspekte auf, die das Pro und Contra des Klonens und somit das des Embryonenschutzgesetzes aufzeigen. Diesen inhaltlichen Punkt führe ich auch in dem Sinne an, dass man sich mithilfe dessen ein eigenes Urteil über missbräuchliche Verfahren innerhalb des Embryonenschutzgesetzes bilden kann.