Beschreibung
Diese Arbeit untersucht das Gebot fairen Verhandelns. Dabei handelt es sich um ein erst seit kurzem im Fokus der Fachöffentlichkeit stehendes Instrument zum Willensschutz im Zivilrecht. Das Gebot fairen Verhandelns soll über die culpa in contrahendo einen Überrumpelungsschutz bieten, indem es ein Lösungsrecht im Falle der unzulässigen Beeinflussung der Willensbildung im vorvertraglichen Stadium schafft. Exemplarisch wird der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag in den Vordergrund gerückt. Es wird die Notwendigkeit, die Ausgestaltung auf Tatbestands- und Rechtsfolgenseite sowie die Zulässigkeit einer solchen Rechtsfigur ergründet, welche Ausdruck der fortschreitenden „Materialisierung" des Privatrechts ist.
Autorenportrait
Fabian Gräf studierte Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Im Anschluss war er dort wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht, wo er auch promovierte.